Wahlsysteme · Sitzzuteilungsverfahren
Sitzzuteilungsverfahren: D'Hondt, Sainte-Laguë und Hare/Niemeyer erklärt
Sitze lassen sich nicht in Bruchteile teilen. Deshalb braucht jede Verhältniswahl ein Rechenverfahren, das Stimmenanteile in ganze Sitze übersetzt – und die Wahl des Verfahrens kann über einzelne Mandate entscheiden.
Zwei Familien von Verfahren
Höchstzahlverfahren (Divisorverfahren) teilen die Stimmen jeder Partei durch eine Reihe von Divisoren. Die Sitze gehen der Reihe nach an die höchsten Ergebnisse („Höchstzahlen“). Dazu gehören D'Hondt und Sainte-Laguë/Schepers.
Quotenverfahren berechnen zuerst, wie viele Sitze jeder Partei rechnerisch zustehen, vergeben die ganzen Sitze und verteilen die restlichen nach den größten Nachkommastellen. Das bekannteste ist Hare/Niemeyer.
D'Hondt
Die Stimmen werden durch 1, 2, 3, 4 … geteilt. Das Verfahren begünstigt größere Parteien leicht. Es wurde bei Bundestagswahlen bis 1983 verwendet und ist international weit verbreitet, etwa in Spanien, Portugal und den Niederlanden.
Sainte-Laguë/Schepers
Die Stimmen werden durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 … geteilt (gleichwertig: durch 1, 3, 5, 7 …). Das Verfahren gilt als weitgehend neutral gegenüber großen und kleinen Parteien. Es wird seit 2009 bei der Bundestagswahl angewendet, ebenso bei der Europawahl in Deutschland – und auch im Koalitionsrechner von Wahlspiegel.
Hare/Niemeyer
Jede Partei erhält rechnerisch Stimmen × Sitze ÷ Gesamtstimmen. Zuerst werden die ganzen Zahlen vergeben, die übrigen Sitze nach der Größe der Nachkommastellen. Das Verfahren war bei Bundestagswahlen von 1987 bis 2005 in Gebrauch. Es kann zu Paradoxien führen: Beim „Alabama-Paradoxon“ verliert eine Partei einen Sitz, obwohl das Parlament insgesamt größer wird.
Schritt für Schritt: ein Beispiel
Drei Parteien teilen sich 10 Sitze. Partei A hat 4.600 Stimmen, Partei B 2.900 und Partei C 1.500 – zusammen 9.000.
D'Hondt: Die Stimmen jeder Partei werden durch 1, 2, 3 … geteilt. Die zehn höchsten Ergebnisse erhalten je einen Sitz (Zahl in Klammern = Reihenfolge der Sitzvergabe):
| Divisor | Partei A | Partei B | Partei C |
|---|---|---|---|
| ÷ 1 | 4.600 (1) | 2.900 (2) | 1.500 (5) |
| ÷ 2 | 2.300 (3) | 1.450 (6) | 750 |
| ÷ 3 | 1.533 (4) | 967 (8) | 500 |
| ÷ 4 | 1.150 (7) | 725 | 375 |
| ÷ 5 | 920 (9) | 580 | 300 |
| ÷ 6 | 767 (10) | 483 | 250 |
Dieselben Stimmen mit allen drei Verfahren:
| Verfahren | Partei A | Partei B | Partei C |
|---|---|---|---|
| D'Hondt | 6 | 3 | 1 |
| Sainte-Laguë/Schepers | 5 | 3 | 2 |
| Hare/Niemeyer | 5 | 3 | 2 |
| Rechnerischer Anspruch | 5,11 | 3,22 | 1,67 |
Partei A hat Anspruch auf rechnerisch 5,11 Sitze. D'Hondt gibt ihr 6, Sainte-Laguë und Hare/Niemeyer nur 5 – dort bekommt Partei C ihren zweiten Sitz. Genau dieser Vorteil für größere Parteien ist der Grund, warum D'Hondt als weniger neutral gilt.
Die Bundestagswahl 2025 mit drei Verfahren
Wie stark unterscheiden sich die Verfahren bei einer echten Wahl? Hier die Zweitstimmenanteile der Bundestagswahl 2025 für alle Parteien über 5 Prozent, verteilt auf die 630 Sitze des Bundestags:
| 630 Sitze | CDU/CSU | AfD | SPD | Grüne | Linke |
|---|---|---|---|---|---|
| Zweitstimmen | 28,5 % | 20,8 % | 16,4 % | 11,6 % | 8,8 % |
| D'Hondt | 209 | 152 | 120 | 85 | 64 |
| Sainte-Laguë/Schepers | 209 | 152 | 120 | 85 | 64 |
| Hare/Niemeyer | 209 | 152 | 120 | 85 | 64 |
Bei 630 Sitzen kommen alle drei Verfahren zum selben Ergebnis: Je mehr Sitze vergeben werden, desto weniger fallen Rundungen ins Gewicht.
Anders in kleinen Parlamenten. Dieselben Anteile auf 49 Sitze verteilt (abweichende Werte markiert):
| 49 Sitze | CDU/CSU | AfD | SPD | Grüne | Linke |
|---|---|---|---|---|---|
| Zweitstimmen | 28,5 % | 20,8 % | 16,4 % | 11,6 % | 8,8 % |
| D'Hondt | 17 | 12 | 9 | 6 | 5 |
| Sainte-Laguë/Schepers | 16 | 12 | 9 | 7 | 5 |
| Hare/Niemeyer | 16 | 12 | 9 | 7 | 5 |
Hier unterscheiden sich die Verfahren um bis zu 1 Sitz je Partei. In Gemeinderäten oder kleinen Landtagen kann die Wahl des Verfahrens deshalb über Mehrheiten entscheiden.
Vereinfachtes Beispiel mit gerundeten Prozentwerten und ohne den SSW; die amtliche Sitzverteilung beruht auf den exakten Stimmenzahlen.
Sitzrechner: selbst ausprobieren
Trage Parteien und Stimmen ein und lege die Zahl der Sitze fest – der Rechner verteilt sie sofort nach allen drei Verfahren.
Häufige Fragen
Welches Sitzzuteilungsverfahren gilt bei der Bundestagswahl?
Seit 2009 wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verwendet. Davor galt von 1987 bis 2005 Hare/Niemeyer und bis 1983 das Verfahren nach D'Hondt.
Welches Verfahren bevorzugt große Parteien?
Das D'Hondt-Verfahren begünstigt größere Parteien leicht. Sainte-Laguë/Schepers gilt als weitgehend neutral, Hare/Niemeyer ebenfalls, kann aber zu Paradoxien führen.
Was ist der Unterschied zwischen Höchstzahl- und Quotenverfahren?
Höchstzahlverfahren teilen die Stimmen durch eine Divisorenreihe und vergeben die Sitze an die höchsten Quotienten. Quotenverfahren berechnen den rechnerischen Sitzanspruch und verteilen Restsitze nach den größten Nachkommastellen.