Wahlsysteme · Mehrheitswahlsysteme
Mehrheitswahlsysteme: relative und absolute Mehrheitswahl, Stichwahl und Präferenzwahl
Mehrheitswahl ist nicht gleich Mehrheitswahl: Ob die relative Mehrheit reicht, ob es eine Stichwahl gibt oder ob Wähler eine Rangfolge angeben, verändert das Ergebnis erheblich.
Relative Mehrheitswahl („First Past the Post“)
Gewählt ist, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält – auch wenn es weniger als die Hälfte sind. Das System ist einfach und schnell auszuzählen. So werden etwa das britische Unterhaus, das US-Repräsentantenhaus und die Parlamente Kanadas und Indiens gewählt.
In Deutschland gilt die relative Mehrheit für die Erststimme bei der Bundestagswahl. Seit der Reform von 2023 erhält ein Wahlkreissieger seinen Sitz allerdings nur, wenn das Zweitstimmenergebnis seiner Partei ihn deckt.
Absolute Mehrheitswahl mit zweitem Wahlgang
Hier braucht man im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen. Gelingt das niemandem, folgt ein zweiter Wahlgang. Zwei Varianten sind verbreitet:
- Stichwahl: Nur die beiden Bestplatzierten treten erneut an – so bei der französischen Präsidentschaftswahl und bei vielen Bürgermeister- und Landratswahlen in Deutschland.
- Offener zweiter Wahlgang: Bei den Wahlen zur französischen Nationalversammlung kommen alle Kandidierenden weiter, die im ersten Wahlgang mindestens 12,5 Prozent der eingeschriebenen Wahlberechtigten erreicht haben. Im zweiten Wahlgang reicht dann die relative Mehrheit.
Zwischen den Wahlgängen schließen Parteien häufig Absprachen und ziehen Kandidaturen zugunsten anderer zurück.
Präferenzwahl (Instant-Runoff)
Bei der Präferenzwahl – international „Instant-Runoff“ oder „Alternative Vote“ – nummerieren Wählerinnen und Wähler die Kandidierenden nach ihrer Vorliebe. Erreicht niemand die absolute Mehrheit der Erstpräferenzen, scheidet der oder die Schwächste aus, und diese Stimmen gehen an die jeweils nächste Präferenz. So wird etwa das australische Repräsentantenhaus gewählt.
Ein Beispiel mit 100 Stimmzetteln:
| Kandidat | Runde 1 | Runde 2 | Runde 3 |
|---|---|---|---|
| A | 38 | 38 | 48 |
| B | 30 | 34 | 52 ✓ |
| C | 20 | 28 | – ausgeschieden |
| D | 12 | – ausgeschieden | – |
In Runde 2 werden die 12 Stimmen von D übertragen (8 an C, 4 an B), in Runde 3 die 28 Stimmen von C (18 an B, 10 an A). B gewinnt mit 52 Prozent, obwohl A in der ersten Runde vorne lag – weil B für mehr Menschen eine akzeptable Alternative war.
Mehrheitswahl in Mehrpersonenwahlkreisen
Werden in einem Wahlkreis mehrere Sitze vergeben, gibt es weitere Varianten: Bei der Blockwahl hat man so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind – oft gewinnt dann eine Partei alle Sitze. Bei der nicht übertragbaren Einzelstimme (SNTV) hat man nur eine Stimme, die Erstplatzierten erhalten die Sitze; Japan nutzte dieses System für das Unterhaus bis 1994.
Typische Effekte
- Disproportionalität: Die stärkste Partei erhält meist deutlich mehr Sitze, als ihrem Stimmenanteil entspricht.
- Zweiparteientendenz: Vor allem die relative Mehrheitswahl begünstigt zwei große Parteien (Duvergers Gesetz).
- Taktisches Wählen: Viele stimmen nicht für ihre Lieblingspartei, sondern für die aussichtsreichste Alternative.
- Wahlkreiszuschnitt: Wie Grenzen gezogen werden, kann über Mehrheiten entscheiden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen relativer und absoluter Mehrheit?
Relative Mehrheit heißt: mehr Stimmen als jede andere Kandidatur, auch unter 50 Prozent. Absolute Mehrheit heißt: mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen.
Wann gibt es eine Stichwahl?
Eine Stichwahl gibt es bei Systemen mit absoluter Mehrheitswahl, wenn im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht. Dann treten meist die beiden Bestplatzierten erneut gegeneinander an.
Wie funktioniert die Präferenzwahl?
Wählerinnen und Wähler bringen die Kandidierenden in eine Rangfolge. Hat niemand die absolute Mehrheit der Erstpräferenzen, scheidet der Schwächste aus und seine Stimmen gehen an die jeweils nächste Präferenz – so lange, bis jemand über 50 Prozent liegt.